PRESSEMITTEILUNG vom 24.05.2018

24.05.2018

CDU Fraktion will wirkungsorientierte Förderung freiwilliger Leistungen im Sozialbereich

Mit einem Prüfauftrag unterstützt die CDU Fraktion im Rat der Stadt Troisdorf das Bemühen der Verwaltung zukünftig freiwillige Leistungen im Sozialbereich besser wirkungsorientiert einzusetzen. Um eine klare Abgrenzung der freiwilligen Leistungen für die Zukunft zu erreichen, wird die Verwaltung daher gebeten, zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses, die freiwilligen Leistungen aufzulisten, die sinnvollerweise zukünftig in Form einer Leistungsvereinbarung (weiter) gewährt werden sollen und als zweite Liste die freiwilligen Leistungen vorzulegen, die in der bisherigen Form durch die Veränderung der gesetzlichen Regelungen und der damit geänderten Finanzierung wegfallen könnten. Wichtig ist der CDU, dass auch zukünftig die Leistungen in gleicher Höhe wie bisher etatisiert werden. Es soll aber keine pauschale Förderung sein, sondern auf Antrag für konkrete Maßnahmen und Projekte gewährt werden. Eine Statusprüfung für die Antragsteller als förderfähiger Sozialleistungsträger, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, soll nur bei Neuanträgen erfolgen, bei denen der Träger nicht bekannt ist.

Der sozialpolitische Sprecher der CDU Fraktion Timo Keiper erklärt zum Hintergrund dieser vorgeschlagenen Verfahrensänderungen bei der Gewährung von freiwilligen Leistungen im Sozialbereich: „Mit den freiwilligen Sozialleistungen unterhält die Stadt Troisdorf ein vielfältiges und wichtiges Netz an zusätzliche Sozialleistungen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Umso mehr besteht aber auch die Verpflichtung, diese Leistungen auf ihre gewünschte Wirkung zu überprüfen. In einigen Fällen hat sich oder ändert sich gerade die gesetzliche und damit auch die finanzielle Situation für bestimmte Sozialleistungen. Hier besteht ggfs. zukünftig kein oder ein geringerer Bedarf  für eine Bezuschussung. Andere Leistungen haben sich verstetigt und sind wie zum Beispiel das Sozialpsychiatrische Zentrum eine wichtige Einrichtung für die Betroffenen, die es gilt durch eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt zu sichern. Verzichtet werden soll aber auf eine pauschale, undifferenzierte Förderung. Von daher sollen die bereitgestellten Mittel nur auf Antrag für konkrete Maßnahmen oder auch kleinere Projekte gewährt werden, wodurch sie in der Höhe wie auch im Zeitraum begrenzt sind. Ggfs. können dann Maßnahmen, die sich bewährt haben, in eine der beiden anderen Kategorien übernommen werden.
Insgesamt soll das neue Verfahren dazu dienen, den Arbeitsaufwand der Verwaltung auf Dauer zu senken. Dem dient auch die Feststellung des Status als Sozialleistungsträgers nur für Neuanträge nicht bekannter Träger.“

 

f.d.R.
Ivo Hurnik
Pressesprecher