Grundwasserproblematik in Spich

10.12.2012
Pressemitteilung

Zu den in der Tagespresse vom 5.12.2012 erhobenen Vorwürfen bezüglich der „Grundwasserproblematik in Troisdorf-Spich“ nimmt die CDU-Fraktion wie folgt Stellung:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Troisdorf hat die Bereitstellung von 100.000 Euro für die Erstellung eines Gutachtens zur „Grundwasserproblematik in Spich“ abgelehnt, da es nicht Aufgabe der Stadt sein kann, zu untersuchen, weshalb in private Wohnhäuser Grund- bzw. Schichtenwasser eindringt. Im Übrigen hat sich der Verwaltungsrat des Abwasserbetriebs in den vergangenen 12 Monaten intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Auch die Verwaltungsratsmitglieder der Troisdorfer SPD müssten daher wissen, woher die an einzelnen Häusern im Bereich um die Telegrafstraße dargestellten Schäden resultieren.

Nach Aussage des Abwasserbetriebs ist das Eindringen von Schichtenwasser in die Keller einzelner Gebäude u.a. davon abhängig, welche Bauwerkskonstruktion und welche Materialien verwendet worden sind. Die Unterstellung, dass die nun beklagten Schäden an den Wohnhäusern durch die vom Landesgesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Arbeiten an der Kanalisation entstanden sind, ist daher nicht nachzuvollziehen. Dazu erklärt der Spicher Stadtverordnete Alexander Biber: „Wir unterstützen das Vorgehen des Abwasserbetriebs, gezielt mit den beschwerten Eigentümern in Kontakt zu treten, um diese konkret zu beraten, wie eine Sanierungsmaßnahme aussehen könnte. Eine populistische Forderung a la SPD hingegen lehnen wir entschieden ab.“ Ein Gutachten würde nach Meinung der CDU-Fraktion im Zweifelsfall den betroffenen Grundstückseigentümer keine Entlastung bringen, da dieses lediglich beschreiben könnte, wie die privaten Eigentümer ihre Wohnhäuser zu sanieren haben. Die Beseitigung etwaiger Schäden also keinesfalls finanziert.

Darüber hinaus hat der Abwasserbetrieb bereits im Oktober 2011 die Geologie Bau und Umweltconsult oHG beauftragt, die Schäden an den Wohnhäusern zu untersuchen. Ergebnis derUntersuchung war, dass die Schäden vor allen Dingen an nachträglich errichteten Anbauten auftraten, deren Kellerböden tiefer als die der Altbauten liegen. Des Weiteren erscheint es nach den dem Abwasserbetrieb vorliegenden Untersuchungsergebnissen plausibel, dass die bis vor der Sanierung im Jahr 2009 marode und undichte öffentliche Kanalisation das aufsteigende Schichtenwasser aufgenommen hat und zu einer Stabilität des Grundwasserspiegels beigetragen hat. Das ansteigende Grundwasser wurde demnach über die undichte, öffentliche Kanalisation abtransportiert. Nach der vollständigen Sanierung des Kanalnetzes entfiel diese entlastende Wirkung. Ein ähnliches Problem hat es vor wenigen Jahren im sog. „Gleisdreieck“ gegeben, hier waren ebenfalls die Eigentümer der betroffenen Wohnhäuser in der Pflicht. „Dass dies für die Betroffenen keine erfreuliche Tatsache ist, ist auch der CDU-Fraktion bekannt und durchaus nachvollziehbar. Ein wie von der SPD gefordertes Gutachten ist aber leider nicht geeignet, die notwendige Abhilfe zu schaffen, daraus ergibt sich die logische Konsequenz der Ablehnung des Antrages durch den Rat“, so die Fraktionsvorsitzende der CDU Beate Schlich abschließend.